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   BFH, 12.05.2000 - I B 51/99   

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https://dejure.org/2000,10612
BFH, 12.05.2000 - I B 51/99 (https://dejure.org/2000,10612)
BFH, Entscheidung vom 12.05.2000 - I B 51/99 (https://dejure.org/2000,10612)
BFH, Entscheidung vom 12. Mai 2000 - I B 51/99 (https://dejure.org/2000,10612)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung eines Verfahrensmangels - Notwendige Beiladung - Änderung der Steuerfestsetzungen - Mangelnde Sachaufklärung - Grundsätzliche Bedeutung - Darlegungserfordernis - Divergenz - Widerruf des Haftungsbescheides

  • Judicialis

    FGO § 60 Abs. 3; ; FGO § ... 69 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1; ; AO 1977 § 34; ; AO 1977 § 69; ; AO 1977 § 173 Abs. 1; ; AO 1977 § 166; ; AO 1977 § 173; ; AO 1977 § 131; ; AO 1977 § 191 Abs. 1; ; ZPO § 580 Nr. 7 b; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 04.05.1998 - I B 116/96

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrages auf

    Auszug aus BFH, 12.05.2000 - I B 51/99
    Diese Rechtsfrage wäre in einem Revisionsverfahren jedoch nicht klärungsfähig, wenn die Inanspruchnahme des Klägers als Haftungsschuldner bereits deshalb gerechtfertigt ist, weil er während der Dauer des Rechtsbehelfsverfahrens bzw. des Verfahrens wegen Aussetzung der Vollziehung der angefochtenen Bescheide keine Vorsorge für die rechtzeitige Bezahlung der später möglicherweise fällig werdenden Steuern und der steuerlichen Nebenleistungen getroffen hat (vgl. BFH-Beschluss vom 4. Mai 1998 I B 116/96, BFH/NV 1998, 1460).

    Wie der Senat in BFH/NV 1998, 1460 entschieden hat, muss ein Steuerpflichtiger trotz einer gewährten Aussetzung der Vollziehung und auch wenn sein Steuerberater einen Erfolg der Rechtsbehelfe vorhergesagt hat, grundsätzlich mit einem negativen Ausgang des Rechtsbehelfsverfahrens rechnen und Vorsorge für eine spätere Steuerzahlung treffen, solange das Finanzamt es ablehnt, die angefochtenen Bescheide antragsgemäß zu ändern bzw. aufzuheben.

    Nach den in der Senatsentscheidung in BFH/NV 1998, 1460 entwickelten Grundsätzen schließt dies die Annahme einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung jedoch nicht aus.

    Spätere Zahlungen auf die Erstschuld und Herabsetzungen der Erstschuld bleiben unberücksichtigt (vgl. BFH in BFH/NV 1998, 1460; Boeker, a.a.O., § 191 AO Rz. 106).

  • BFH, 09.01.1996 - VII B 189/95

    Haftung des Geschäftsführers für Lohnsteuer

    Auszug aus BFH, 12.05.2000 - I B 51/99
    Dies ist zwar zutreffend, bedarf aber insoweit einer Ergänzung, als das FG --trotz seiner möglicherweise missverständlichen Wortwahl-- erkennbar an die Ausführungen im BFH-Beschluss vom 9. Januar 1996 VII B 189/95 (BFH/NV 1996, 589) anknüpft.
  • BFH, 04.07.1979 - II R 74/77

    Haftungsschuldner kraft Tatbestandsverwirklichung - Risikoverteilung - Beitreiben

    Auszug aus BFH, 12.05.2000 - I B 51/99
    Die vom Kläger benannten BFH-Urteile vom 4. Juli 1979 II R 74/77 (BFHE 129, 201, BStBl II 1980, 126) und vom 6. Oktober 1982 II R 34/81 (BFHE 137, 88, BStBl II 1983, 135) prüfen ein Verschulden des FA ebenfalls nicht im Rahmen des Haftungstatbestands, sondern unter dem Gesichtspunkt einer "Verwirkung".
  • BFH, 19.08.1994 - X B 124/94

    Anforderungen an die Stützung der Nichtzulassungsbeschwerde auf einen

    Auszug aus BFH, 12.05.2000 - I B 51/99
    Wird ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht darauf gestützt, das FG habe auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen den Sachverhalt weiter aufklären müssen, so sind u.a. Ausführungen dazu erforderlich, welche Tatsache aufklärungsbedürftig ist, welche Beweismittel zu welchen Beweisthemen das FG nicht erhoben hat und warum der Beschwerdeführer, sofern er durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten war, nicht von sich aus einen entsprechenden Antrag gestellt hat, die Beweiserhebung sich aber dem FG --ohne besonderen Antrag-- hätte aufdrängen müssen (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. August 1994 X B 124/94, BFH/NV 1995, 238; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, § 115 Rz. 65 i.V.m. § 120 Rz. 40).
  • BFH, 13.01.1999 - XI B 80/98

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verfahrensmängel

    Auszug aus BFH, 12.05.2000 - I B 51/99
    Es fehlt an den erforderlichen Ausführungen zur Klärungsfähigkeit der in Rede stehenden Fragen in einem Revisionsverfahren (vgl. BFH-Beschluss vom 13. Januar 1999 XI B 80/98, BFH/NV 1999, 948; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 59, m.w.N.).
  • BFH, 06.10.1982 - II R 34/81

    Gesellschaftsteuer - Haftung

    Auszug aus BFH, 12.05.2000 - I B 51/99
    Die vom Kläger benannten BFH-Urteile vom 4. Juli 1979 II R 74/77 (BFHE 129, 201, BStBl II 1980, 126) und vom 6. Oktober 1982 II R 34/81 (BFHE 137, 88, BStBl II 1983, 135) prüfen ein Verschulden des FA ebenfalls nicht im Rahmen des Haftungstatbestands, sondern unter dem Gesichtspunkt einer "Verwirkung".
  • BFH, 29.08.2018 - XI R 57/17

    Zum Einwendungsausschluss des § 166 AO bei unterlassenem Widerspruch gegen eine

    cc) Entgegen der Auffassung der Revision gilt Gleiches, wenn das FA die der Haftung zugrunde liegenden Steuerbescheide von der Vollziehung ausgesetzt hat; solange die Verwaltung die streitigen Bescheide nicht aufhebt, muss mit einem negativen Ausgang des Verfahrens gerechnet werden (vgl. BFH-Urteil in BFHE 205, 335, BStBl II 2004, 967, Rz 14; BFH-Beschlüsse vom 4. Mai 1998 I B 116/96, BFH/NV 1998, 1460, unter II.3.c, Rz 17; vom 12. Mai 2000 I B 51/99, juris, Rz 9; Nacke, a.a.O., Rz 2.119, m.w.N.; Klein/Rüsken, AO, 13. Aufl., § 69 Rz 55; Boeker in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 69 AO Rz 28a).
  • FG Berlin, 22.10.2001 - 9 K 2460/00

    Zur Haftung des GmbH-Geschäftsführers

    Urteil vom 26. November 1998 4 97 257 K 1, EFG 1999, 518 [der BFH konnte im Rahmen seiner Entscheidung über die hiergegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde die Verjährungsfrage unbeantwortet lassen, vgl. Beschluß vom 12. Mai 2000 - I B 51/99, in juris veröffentlicht]; Kruse, in: Tipke / Kruse, a. a. O., § 191 AO Rz. 68; Rüsken in: Klein, AO , 7. Aufl., § 191 Rz. 95).

    Dies gilt erst recht im Rahmen der Liquidation einer GmbH (so schon BFH-Beschluß vom 12. Mai 2000, a. a. O., in juris veröffentlicht).

  • FG München, 27.04.2010 - 6 K 1462/07

    Haftung eines GmbH-Geschäftsführers: Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit der

    Dies gilt im Rahmen der Liquidation einer GmbH (vgl. Beschlüsse des BFH vom 4. Mai 1998 I B 116/96, BFH/NV 1998, 1460 und vom 12. Mai 2000 - I B 51/99, HaufeIndex: 544196), aber auch, wenn der bisherige Geschäftsbetrieb ohne formelle Liquidation eingestellt wird.
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